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Formulare Link - Gesuch um die Erteilung eines Waffenerwerbscheines Schicken Sie das Formular mit dem Gesuch zur Erteilung Waffenerwerbscheins inkl. einem neuen Auszug Strafregister und einer Kopie eines amtlichen Ausweises (ID oder Pass) an Ihr zuständiges Kantonales Waffenbüro (Adressen siehe Link unten). HINWEIS: Eine Kopie des Führerausweises wird nicht mehr akzeptiert! Link - Auszug aus dem Strafregister Link - Adressen für Ihr zuständiges Kantonales Waffenbüro Link - Gesuche und Formulare Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeines Bei den meisten Leuten herrscht heute das Vorurteil, dass seit dem Inkrafttreten des neuen Schweizer Waffengesetzes und dem Abkommen von Schengen vom 12.12.2008 alle Waffen verboten wären. Dem ist aber nicht so! Jeder unbescholtene Schweizerbürger kann mit vollendetem 18. Altersjahr und einem einwandfreien Strafregister weiterhin Waffen erwerben. Auch sollte die betreffende Person an keinen Krankheiten leiden, die den sicheren Umgang mit Waffen beeinträchtigt. Möchten Sie also eine eigene Sport-, Jagd-, oder Verteidigungswaffe besitzen, so helfen wir Ihnen mit Rat und Tat gerne weiter. Für den Erwerb von Munition oder einigen Sportwaffen ist nur ein Personalausweis sowie ein gültiger Auszug aus dem Zentralstrafregister (nicht älter als 3 Monate) notwendig. Für den Erwerb einer Faustfeuerwaffe benötigen Sie einen Waffen Erwerbsschein. Wenn Sie uns im Geschäft im Einkaufszentrum Oberdorf in 6340 Baar besuchen so beraten wir Sie gerne und erledigen auch die Formalitäten für Sie. Ausländer mit Schweizer Niederlassung C Ausweis, werden gleich behandelt wie Schweizerbürger. Ausnahmen: Bis auf weiteres besteht ein Embargo für Waffen und Waffenbestandteile sowie Munition fuer Staatsangehörige aus folgenden Staaten: Albanien, Algerien, Bosnien, Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Serbien, Türkei und Sri Lanka (Ausnahmebewilligungen sind möglich). Ausländer mit Schweizer Aufenthaltsbewilligung A oder B benötigen eine Waffenerwerbsberechtigung von Ihrem Heimatland. (Porta d`Armi, Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Permis de Chasse, autorisation de port d`armes, usw.) Wir erledigen dann für Sie die Schweizer Formalitäten. Export für Kunden im Ausland Für den Bezug einer Waffe, Waffenbestandteile oder Munition in der Schweiz benötigen Sie die Waffenerwerbsberechtigung sowie Leumundszeugnis und Importberechtigung von Ihrem Heimatland. z.B. (Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Permis de Chasse, autorisation de port d`armes, Porta d`Armi usw.) Wenn Sie uns Ihre Bewilligungen plus Kopie eines amtlichen Ausweises per Einschreibe-, oder Wertbrief zusenden, erstellen wir für Sie die Schweizer Exportbewilligung und den Schweizer Waffenerwerbsschein für je SFr. 75.00 Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die Waffe per Post oder Spediteur an Ihre nächste Postzollstelle. Dort können Sie die Waffe mit Ihren Bewilligungen abholen. Für den Versand werden Ihnen die effektiven Porto/Frachtkosten berechnet. Alle Pakete werden auf Gefahr und Kosten des Empfängers spediert. Preis- sowie Modelländerungen oder Ausführungen und Liefermöglichkeiten vorbehalten! Preise und Angebote verpflichten uns nicht ausdrücklich zur Lieferung. Preise Die Gesetzestexte Jeder, der sich die genauen Gesetzestexte anschauen moechte findet diese unter dem nachfolgenden Link: Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
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