In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie der Zusammenhang zwischen Bestellung, Lieferzeiten, Kaufabwicklung und der Gültigkeit der Bewilligungen ist. Wir stellen fest, dass es hier teils grössere Unklarheiten gibt, welche wir mit dieser Beschreibung aufklären möchten.
Gültigkeit der Bewilligung
Jede Bewilligung - sei es zum Kauf von Munition oder auch zum Kauf einer Waffe - hat eine Gültigkeitdauer. Grundsätzlich gilt, dass innerhalb von dieser Frist, der Kauf abgeschlossen sein muss.
- Waffenerwerbsschein (WES): Gültigkeit 6 Monate ab Ausstelldatum, kann um 3 Monate verlängert werden. Nach 9 Monaten ist der Schein allerdings definitiv verfallen und müsste neu beantragt werden.
- Ausnahmebewilligungen "klein" oder "gross" (ANB): Gültigkeit 6 Monate ab Ausstelldatum, kann um 3 Monate verlängert werden. Nach 9 Monaten ist der Schein allerdings definitiv verfallen und müsste neu beantragt werden.
- Auszug aus dem Zentralstrafregister: Gültigkeit 3 Monate ab Ausstelldatum. Ein Auszug Strafregister kann nicht verlängert werden.
Gilt der Bestellzeitpunkt für die Gültigkeit der Bewilligung?
Nein. Nicht der Bestellzeitpunkt muss innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bewilligung liegen sondern die Bewilligung muss gültig sein, wenn die Waffe/Munition vom Kunden abgeholt wird.
Ich habe eine Bewilligung für 3 Waffen - kann ich die Waffen zeitlich vesetzt kaufen?
Nein. Die Waffen müssen gleichzeitig und beim gleichen Händler gekauft werden. Dies ist durch das Gesetz geregelt und hat logische Gründe: Die Waffen müssen gleichzeitig beim Händler bezogen werden, da der Händler nach dem Kauf verpflichtet ist, die Polizei über den Kauf zu informieren: Die Polizei möchte also möglichst schnell wissen, wenn Sie die Waffen bezogen haben. Beim gleichen Händler hat den einfachen Grund, da immer derjenige, der eine Waffe verkauft dafür zuständig ist, dass die Polizei informiert wird. Könnte man mit einem Schein bei verschiedenen Händlern eine Waffe kaufen, wäre nicht klar, welcher Händler für die Rückmeldung an die Polizei zuständig wäre.
Ich habe eine Waffe bestellt aber der Schein läuft nun ab und die Waffe ist noch nicht da. Kann ich die Waffe auf dem Schein eintragen, diesen zurückmelden und die Waffe später in Empfang nehmen?
Nein. Die Seriennummer ist bekannt, wenn die Waffe beim Waffenfachhändler an Lager ist. Die Seriennummer muss zwingend auf dem Schein eingetragen werden und kann nicht später nachgetragen / nachgemeldet werden.
Ich habe bereits eine Waffe mit Waffenerwerbsschein gekauft - leider gefällt mir die Waffe nicht und ich möchte eine andere Eintauschen. Geht das?
Nein. Die bereits gekaufte Waffe ist auf dem Waffenerwerbsschein eingetragen. Die bereits gekaufte Waffe kann z.B. einem Händler verkauft werden, der den Ankauf mit einer Quittung bestätigt. Mit dieser Quittung kann der Kunde die Waffe wieder austragen lassen bei der Polizei. Für einen Neukauf einer anderen Waffe muss der Kunde wieder einen neuen Waffenerwerbsschein machen.
Ich habe mich für eine Pistole entschieden aber mit der Langwaffe bin ich mir noch nicht sicher. Kann ich die Pistole bereits abholen und die Langwaffe später?
Ja, aber bei der Abholung der Langwaffe muss ein neuer Waffenerwerbsschein vorgelegt werden, da die Pistole bereits abgeholt wurde und somit der Waffenerwerbsschein schon ausgefüllt wurde. Die Langwaffe kann auf dem bestehenden Schein nicht nachgetragen werden und erfordert eine neue Bewilligung.
Ich habe von der Polizei drei Exemplare ("Zettel") als Bewilligung bekommen: Kann ich damit 3 Waffen kaufen?
Nicht zwingend: Die Anzahl Exemplare ("Blätter" / "Zettel") hat nichts mit der Anzahl Waffen zu tun, die gekauft werden können. Die Anzahl Waffen, die gekauft werden dürfen sind auf der ersten Seite der Bewilligung vermerkt. Ein Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung besteht immer aus 3 Exemplare, weil diese verteilt werden müssen nach dem Kauf:
- 1x für den Käufer
- 1x für den Verkäufer
- 1x für die Polizei