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Was ist ein "gültiger amtlicher Ausweis"?

Folgende Ausweise dürfen wir akzeptieren:

  • CH-Identitätskarte (CH-Personalausweis)
  • CH-Pass

ACHTUNG: Der CH-Führerschein ist seit dem Beitritt zum Schengener Raum leider kein gültiger Ausweis mehr!

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Welche Waffen benötigen einen Waffenerwerbsschein / Ausnahmebewilligung?

Waffenerwerbsscheinspflichtig sind:

  • Pistolen (darf die Magazinkapazität von 20 Schuss nicht überschreiten);
  • Revolver;
  • Selbstladebüchsen / Halbautomaten (darf die Magazinkapazität von 10 Schuss nicht überschreiten);
  • Selbstladeflinten (darf die Magazinkapazität von 10 Schuss nicht überschreiten);
  • Unterhebelrepetierer (Lever Action);
  • Vorderschaftrepetierer (Pump Action);
  • ausländische Ordonnanzrepetiergewehre, die nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind;
  • Schlagstöcke.

Verbotene Waffen sind (Ausnahmebewilligungspflichtig "klein"):

  • Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 20 Patronen);
  • Halbautomatische Handfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 10 Patronen).

Verbotene Waffen sind (Ausnahmebewilligungspflichtig "gross"):

  • Seriefeuerwaffen;
  • zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen;
  • halbautomatische Handfeuerwaffen mit Klapp- oder Teleskopschaft, deren Gesamtlänge ohne Funktionseinbusse auf unter 60 cm gekürzt werden kann;
  • Panzerfaust;
  • leichtes/schweres Maschinengewehr;
  • Laser-, Nachtsichtzielgeräte, Schalldämpfer und Granatwerfer als Zusatz zu einer Feuerwaffe;
  • Elektroschockgeräte ("Taser"), welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen;
  • Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden kann;
  • Schmetterlingsmesser;
  • Wurfmesser;
  • Dolch mit symmetrischer Klinge;
  • Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen (Feuerzeug mit Messer, Mobiltelefon mit Elektroschockgerät, usw...);
  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen (Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze).

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Welche Waffen können mit Auszug aus dem Strafregister erworben werden?

Für folgende Waffen benötigen Sie keine waffenrechtliche Bewilligung, sondern nur einen Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister. Vorausgesetzt:

  • Sie haben einen Wohnsitz in der Schweiz;
  • Sie haben einen Schweizer Pass oder ID oder einen C-Ausweis;
  • Wenn Sie einen C-Ausweis haben: Sie sind nicht Staatsangehöriger der Embargo-Staaten gemäss Schweizer Waffengesetz.

Folgende Waffen können in diesem Fall gekauft werden:

  • Handrepetierer für die Jagd, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre, Handrepetierer (Sportgewehre);
  • Schweizer Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 11, 31, Langgewehr 11;
  • Kaninchentöter (einschüssig);
  • Soft-Air-Waffen;
  • Alarm-, Schreckschusspistolen;
  • Imitationswaffen;
  • Paintball-Waffen;
  • Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern;
  • Druckluft- und Co2-Waffen.

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Was muss ich machen, um einen Waffenerwerbsschein zu erlangen?

Damit Sie den Waffenerwerbsschein richtig beantragen, haben wir für Sie eine spezielle Seite erstellt, welche unter dem folgenden Link zu erreichen ist: So gehen Sie vor um einen Waffenerwerbsschein zu erlangen.

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Was muss ich machen, um eine Ausnahmebewilligung "klein" zu erlangen?

Damit Sie eine Ausnahmebewililgung "klein" richtig beantragen, haben wir für Sie eine spezielle Seite erstellt, welche unter dem folgenden Link zu erreichen ist: So gehen Sie vor um eine Ausnahmebewilligung "klein" zu erlangen.

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Wie kann ich Munition erwerben?

Wir benötigen folgende Unterlagen:

- ein amtliches Schweizer Ausweis-Dokument (Schweizer Identitätskarte - beidseitig!, Schweizer Pass, Schweizer Ausländerausweis - Führerscheine oder ausländische Pässe/ID's können wir leider nicht akzeptieren)
UND
- einen Auszug aus dem Schweizerischen Zentrlstrafregister (nicht älter als 3 Monate ab dem Ausstelldatum)
ODER
- einen Waffenerwerbsschein (nicht älter als 2 Jahre ab dem Ausstelldatum)
ODER
- gültiger Europäischer Feuerwaffenpass

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