- Neue EU-Regeln für Verpackungen mit der PPWR: Was (Schweizer) Unternehmen wissen müssen (Quelle: https://www.handelskammer-d-ch.ch)
- Bundesamt für Umwelt BAFU: Verpackungen (Quelle: https://www.bafu.admin.ch)
Aufgrund der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle) sehen wir uns gezwungen, Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten bis auf Weiteres auszusetzen.
Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur grosse Unternehmen, sondern auch kleinere Händler und Hersteller, sobald verpackte Waren gewerblich in die EU geliefert werden. Nach aktueller Einschätzung entstehen dabei umfangreiche Pflichten im Bereich Registrierung, Meldung, Lizenzierung und Verpackungsnachweis. Je nach Zielland können zusätzliche nationale Anforderungen, Gebühren und administrative Pflichten hinzukommen.
Besonders problematisch ist dabei nicht nur der finanzielle Aufwand, sondern auch das Risiko unbeabsichtigter formaler Fehler – etwa eine fehlende Registrierung, eine falsche Meldung oder eine unterschiedlich ausgelegte Vorschrift. Verstösse können zu empfindlichen Bussen führen.
Selbst kleine Ersatzteile oder Einzelanfertigungen können dadurch unverhältnismässig teuer oder administrativ kaum mehr sinnvoll lieferbar werden. Was politisch als Umweltschutz und Nachhaltigkeit gedacht ist, führt in der Praxis für kleine Anbieter zu erheblichem Zusatzaufwand.
Für grosse internationale Unternehmen ist dieser Aufwand leichter tragbar und kann meist über höhere Verkaufspreise weitergegeben werden. Für kleine Betriebe ist dies hingegen deutlich schwieriger.
Bis sämtliche Anforderungen eindeutig geklärt sind und eine rechtssichere sowie wirtschaftlich vertretbare Lösung besteht, bieten wir daher keine Lieferungen in EU-Länder mehr an.
Die Regelung erschwert den grenzüberschreitenden Handel kleiner Anbieter erheblich und trifft aus unserer Sicht gerade jene Betriebe besonders stark, die ohnehin nur gelegentlich oder in kleinem Umfang in die EU liefern. Besten Dank für Ihr Verständnis.