Da mit der letzten Änderung des Waffengesetzes (2019) neue Bewilligungstypen (Ausnahmebewilligung "klein" für Sportschützen und Sammler) eingeführt wurden, ist je nach Waffentyp oder Magazinkapazität ein spezieller Bewilligungstyp notwendig. Sie müssen sich zuerst überlegen, welche Waffentypen und welche Magazinkapazitäten Sie gerne haben möchten. Nur so können Sie die entsprechend richtige Bewilligung beantragen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der richtigen Bewilligung!
Die wichtigsten Antragsformulare für die waffenrechtlichen Bewilligungen finden Sie in dieser Sektion. Auch die Formulare welche das Waffengesetz 2019 mit sich gebracht hat finden Sie hier.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Altbesitz / Altbestand nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Waffenrichtlinie. Dies betrifft die Waffen, welche Sie vor dem 15. August 2019 bereits schon besessen haben, oder was mit einem Waffenerwerbsschein welcher vor dem 15. August 2019 augestellt worden ist, gekauft wurde.
Die Schweizer Ordonnanzwaffen sind leider zu einem komplizierten Spezialfall geworden: Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Neuerweb und zur Übernahme der eigenen Ordonnanzwaffe direkt aus den Beständen der Militärverwaltung nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Waffenrichtlinie.
Die wichtigsten Punkte damit die Abholung Ihrer (bestellten) Waren reibungslos klappt. / The key points to ensure a smooth pickup of your (ordered) goods.