(Klicken Sie auf den jeweiligen Punkt für eine ausführliche Antwort)

So gehen Sie vor um einen Waffenerwerbschein zu erlangen

Je nach Typ der Waffe die kaufen möchten, benötigen Sie einen Waffenerwerbsschein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zunächst ein Gesuch stellen, welches dann eingehend geprüft wird. Wenn keine Hinderungsgründe bestehen, wird Ihrem Gesuch entsprochen.

Der Ablauf in groben Zügen

  1. Sie stellen das Gesuch für einen Waffenerwerbsschein;
  2. Dieses Gesuch wird geprüft und Sie werden eventuell von Ihrem Kantonalen Waffenbüro zu einem Gespräch eingeladen;
  3. Gibt es keinen Hinderungsgrund wird Ihrem Gesuch entsprochen;
  4. Sie erhalten den Waffenerwerbsschein in 3-facher Ausfertigung: Damit können Sie den Waffenkauf tätigen.

WICHTIGER HINWEIS: NEU BENÖTIGEN SIE KEINEN AUSZUG AUS DEM ZENTRALSTRAFREGISTER MEHR!

Schritt 1: Den Antrag RICHTIG ausfüllen!

  • Die Adresse der für Sie zuständigen Amtsstelle finden Sie mit diesem Link: Kantonale Waffenbüros
    AUSNAHME: Im Kanton Zürich senden Sie das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins auf Ihre Gemeinde und nicht zur Kantonspolizei! Nur Ausnahmebewilligungen gehen über die Kantonspolizei!
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unter "Waffenart / wesentlicher Waffenbestandteil" schreiben Sie folgendes hin:
    • Faustfeuerwaffe (für eine Pistole / Revolver)
    • Handfeuerwaffe (für ein Gewehr / eine Langwaffe)
    • oder einfach Feuerwaffe

Ein Tipp an dieser Stelle: Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, was Sie alles kaufen möchten, füllen Sie auf dem Waffenerwerbsschein alle drei möglichen Bezugslinien aus (3 Waffen).

So können Sie total 3 Waffen kaufen, wenn Sie dies wünschen. Dies ist freiwillig: Sie können bei einem so aufgefüllen Antrag für einen Waffenerwebsschein auch nur eine Waffe kaufen. Wenn Sie allerdings nur einmal "Feuerwaffe" auf dem Antrag vermerken, können Sie auch nur 1 Waffe kaufen (und nicht mehr)!

Schritt 2: Die Waffe kaufen

Bitte beachten Sie diese Hinweise für die Abholung HIER KLICKEN!

ACHTUNG: Sie können mit einer Bewilligung nur GLEICHZEITIG beim GLEICHEN Händler einkaufen! Das heisst, Sie können nicht im Geschäft "A" eine Waffe und im Geschäft "B" eine Waffe mit der gleichen Bewilligung kaufen. Oder heute eine Pistole kaufen und in 8 Wochen nochmals auf die gleiche Bewilligung nochmals eine Waffe!

Zusätzliche Informationen

  • Die Anzahl Waffenerwerbsscheine welche Sie beantragen können, ist nicht limitiert - Sie können also soviele und so schnell hintereinander Waffenerwerbsscheine beantragen wie Sie es wünschen.
  • Die von der Polizei bewilligte Waffenart und die Anzahl sind verbindlich - wir dürfen also nicht 3 Waffen verkaufen, wenn nur 1 Waffe bewilligt worden ist. Ist dies der Fall, setzten Sie sich bitte vor dem Kauf/Besuch mit uns in Verbindung!
  • Die Rückmeldung der gekauften Waffe an die Polizei müssen nicht Sie erledigen - das muss der Waffenfachhändler selber machen.