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Antworten

Was ist ein "gültiger Ausweis"?

Folgende Ausweise dürfen wir akzeptieren:

  • Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis)
  • Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis)

ACHTUNG: Alle anderen Ausweise wie ausländische Passports, Identitäskarten oder Führerausweise sind für den Waffen-, Munitions- oder Zubehörkauf NICHT gültig!

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An welche Staatsangehörige dürfen wegen des Waffenembargos keine Waffen und Munition verkauft werden?

Laut dem Schweizer Waffengesetz & Verordnung dazu dürfen wir bis auf weiteres keine Waffen, Waffenbestandteile, Munition & Munitionsbestandteile an Staatsangehörige aus folgenden Ländern verkaufen:

  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Algerien
  • Albanien

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Munitions- und Waffenkauf mit einer Niederlassungsbewilligung C

Wenn Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C sind, gelten für Sie die gleichen gesetztlichen Bestimmungen wie für Schweizer Bürger.

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Munitions- und Waffenkauf mit einer Aufenthaltsbewilligung B

Wenn Sie über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen müssen Sie für alle Waffen, egal ob bewilligungspflichtig oder nicht, einen Schweizer Waffenerwerbsbewilligung (Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung) beantragen. Sie erhalten den Schweizer Waffenerwerbsbewilligung allerdings nur, wenn Sie eine Waffenbesitzerlaubnis aus Ihrem Ursprungsland vorweisen können. Wenn Sie keine Waffen im Ausland besessen haben können Sie keine Waffenerwerbsbewilligung in der Schweiz bekommen!

Damit Sie die richtige Bewilligung (Waffenerwerbsschein, Ausnahmebewilligung "klein" Sportschütze oder Sammler) beantragen, ist es wichtig zu wissen, welche Waffe Sie kaufen möchten. Lassen Sie sich von uns beraten und wir helfen Ihnen mit dem "Formular-Krieg"!

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