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Erklärungen

So gehen Sie vor um eine Ausnahmebewilligung zu erlangen

Je nach Typ der Waffe die Sie kaufen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung. Um diese zu erhalten, müssen Sie zunächst ein Gesuch stellen, welches eingehend geprüft wird. Wenn keine Hinderungsgründe bestehen, wird Ihrem Gesuch entsprochen.

Der Ablauf in groben Zügen

  1. Sie stellen das Gesuch für eine Ausnahmebewilligung;
  2. Dieses Gesuch wird geprüft und Sie werden eventuell von Ihrem Kantonalen Waffenbüro zu einem Gespräch eingeladen;
  3. Gibt es keinen Hinderungsgrund wird Ihrem Gesuch entsprochen;
  4. Sie erhalten die Ausnahmebewilligung "klein" in 3-facher Ausfertigung: Damit können Sie den Waffenkauf ausführen.

WICHTIGER HINWEIS: NEU BENÖTIGEN SIE KEINEN AUSZUG AUS DEM ZENTRALSTRAFREGISTER MEHR!

Schritt 1: Den Antrag RICHTIG ausfüllen!

Wenn Sie bei uns eine Waffe kaufen möchten helfen wir Ihnen sehr gerne das Antragsformular korrekt auszufüllen! Melden Sie sich bei uns!

Tipp für die Waffennummer / Serienummern: schreiben Sie hier "Serienummer folgt" hin! Wenn die Ware zuerst noch bestellt werden muss steht die Waffennummer / Seriennummer erst fest, wenn der Hersteller die Ware an uns geliefert hat!

Schritt 2: Die Waffe kaufen

  • Nehmen Sie alle drei Orginal-Dokumente der Bewilligung mit plus einen amtlichen Ausweis und besuchen Sie uns.
  • Sie können nun den Kauf entsprechend Ihrer Ausnahmebewilligung tätigen.

ACHTUNG: Sie können mit einer Bewilligung nur GLEICHZEITIG beim GLEICHEN Händler einkaufen! Das heisst, Sie können nicht im Geschäft "A" eine Waffe und im Geschäft "B" eine Waffe mit der gleichen Bewilligung kaufen. Oder heute eine Pistole kaufen und in 8 Wochen nochmals auf die gleiche Bewilligung nochmals eine Waffe!

Zusätzliche Informationen

  • Die Anzahl Ausnahebewilligungen welche Sie beantragen können, ist nicht limitiert - Sie können also soviele und so schnell hintereinander Ausnahebewilligungen beantragen wie Sie wünschen.
  • Die von der Polizei bewilligte Waffenart und die Anzahl sind verbindlich - wir dürfen also nur das was bewilligt wurde verkaufen. Entspricht das Bewilligte nicht dem was Sie gerne kaufen möchten, setzten Sie sich bitte vor ihrem Besuch mit uns in Verbindung!
  • Die Rückmeldung der gekauften Waffe an die Polizei müssen nicht Sie erledigen - das muss der Waffenfachhändler selber machen.